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   OLG Frankfurt, 07.03.2023 - 3 WF 143/22   

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https://dejure.org/2023,4608
OLG Frankfurt, 07.03.2023 - 3 WF 143/22 (https://dejure.org/2023,4608)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.2023 - 3 WF 143/22 (https://dejure.org/2023,4608)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 2023 - 3 WF 143/22 (https://dejure.org/2023,4608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 1789 Abs 2 BGB, § 69 Abs 1 S 3 FamFG, § 159 FamFG, § 160 FamFG, § 162 FamFG
    Notwendigkeit der persönlichen Anhörung in Kindschaftsverfahren

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1789 Abs. 2; FamFG 69 Abs. 1 S. 3; FamFG 159, 160, 162
    Ergänzungspflegschaft; Anhörungspflicht; Zurückverweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Verfahren der Bestellung eines Ergänzungspflegers für das Kind im Verfahren der Vaterschaftsanfechtung

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Das Recht der Kinder missachtet: Für persönliche Anhörung bei Ergänzungspfleger-Bestimmung entschieden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 69
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 22.04.2024 - 18 WF 44/24

    Zurückverweisung eines Verfahrens wegen Auswahl des Vormunds aufgrund von

    Einen persönlichen Eindruck im Sinne von § 159 Abs. 1 FamFG verschaffen kann sich nur die jeweils erkennende Gerichtsperson (Prütting/Helms/Hammer, a.a.O., § 159 Rn. 11; vgl. zur Notwendigkeit eines persönlichen Kontaktes zwischen Rechtspflegerin und Kind: OLG Frankfurt vom 07.03.2023 - 3 WF 143/22, juris Rn. 11).

    Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass die Kindesanhörung unterblieben ist (vgl. OLG Karlsruhe vom 11.08.2022 - 18 WF 86/22, nicht veröffentlicht; OLG Frankfurt vom 07.03.2023 - 3 WF 143/22, juris Rn. 15; OLG Jena vom 26.04.2016 - 1 WF 93/16, juris Rn. 31; OLG Hamm vom 25.07.2011 - 8 UF 50/11, juris Rn. 15), und gilt vorliegend erst recht, nachdem dem Betroffenen auch kein Verfahrensbeistand bestellt wurde und seine Tante als ihm nahestehende Person nicht angehört wurde.

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